Hallo Leute,
das Thema um den Prozess gegen das LfD in Hessen beschäftigt ja momentan landauf landab
die Gemüter.
In anderen Foren wird darüber diskutiert, ob die Klage zurückgenommen werden kann/soll um
Schaden für die Zukunft zu vermeiden.
Ich bin der Auffassung, dass es jetzt kein Zurück mehr gibt.
Und das ist schade für die Einen, ein Erfolg für die Anderen.
Durch den Prozeß ist eine Rechtsinstanz in Zugzwang gebracht eine Entscheidung zu treffen,
die danach ab Rechtskraft für alle verbindlich ist.
Es gibt dann kein " ist Auslegungssache " oder auch kein " pflichtmäßiges Ermessen " mehr.
Keine Auslegung mehr verschafft feste Rechtssicherheit ,
kein Ermessensspielraum beschert eine unbedingte Gleichbehandlung, wenn alles richtig läuft.
Soweit so gut,
aber was könnte denn passieren?
Version 1: Michael G gewinnt, dann wird das Landesamt versuchen solche " Pannen " künftig zu vermeiden.
Das geht am einfachsten über eine gesetzliche Regelung in Form einer Verordnung oder dem Schatzregal.
Das Land darf das, vom Bund ist die Regelkompetenz an die Länder abgetreten.
Version 2: das Landesamt gewinnt, dann wird man versuchen sich den Verhandlungsstress künftig vom Hals
zu schaffen.
Das geht indem man ein lex specialis schafft (Schatzregal/im Denkmalschutzgesetz), welches dann vor dem
lex generalis (Fundrecht aus dem BGB) zieht.
In jedem Fall wird das Land versuchen, eine eindeutige Oberhand in der Entscheidung zu bekommen,
was die Rechte der Sucher schmälern wird.
Typische deutsche Verhaltensweise wäre nun " Wir gründen einen Verein zur Vertretung der Rechte von ..."
Das ist in der Vergangenheit schon mehrfach versucht worden, aber soweit ich weiß kam da ausser
Luftblasen nix raus.
Was mich an der ganzen Geschichte stört ist, dass diejenigen die's betrifft bisher, zumindest soweit's
nach aussen dringt, nur von Ansprüchen und Haben wollen und Meins Meins Meins gesprochen haben.
Wo steht was von " Ich will ja auch was dafür tun ", " ich trage auch meinen Teil der Kosten " oder
sowas.
Vielleicht ist's an mir vorbeigegangen, dann bitte ich vielmals um Entschuldigung.
Ich könnte mir eine Lösung für die Zukunft folgendermaßen vorstellen:
1. Die LDÄ behalten die Oberhoheit über das Fund- und Suchgeschehen, wie's in den entsprechenden
Richtlinien vorgesehen ist.
2. Die LDÄ erlauben unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Sachkundenachweis/Zuverlässigkeitsprüfung) per Genehmigung eine Suche und
Nachforschung durch Amateure bzw. ehrenamtliche Mitarbeiter.
3. Ein Finder meldet seine Funde und erklärt bei Fundanmeldung, dass er, weil er ja wie im Fundrecht analog
der hadrianschen Teilung 50 % des Fundes beansprucht, 50 % der Bergungskosten übernimmt.
4. Die Bergung obliegt in Art/Zeit/Beauftragung dem LDA, der Finder darf jedoch Vorschläge hierzu machen,
die das LDA in gebührender Form berücksichtigt.
5. Sofern der Finder aus diversen Gründen eine Bergung nicht mitfinanzieren will, behält er die Urheberansprüche
an den Funden im akklamierten Fundbereich.
6. Das Amt kann auf eine Bergung verzichten und die Bergung und alle Rechte für einen angemessenen Zeitraum an den Finder abtreten, der wiederum nach Beendigung der Bergung auf eigene Rechnung/Kosten im genau definierten Bereich die Funde dem Amt ohne Verlust von Eigentums-/Verwertungsansprüchen zur wissenschaftlichen Auswertung für
einen wiederum angemessenen Zeitraum zur Verfügung stellt.
7. Weitere Funde nach dem gemäß Punkt 6 festgelegten Bergezeitraum begründen einen neuen Fund und sind wie ein Erstfund zu behandeln.
8. Gegenseitig einvernehmliche zusätzliche Regelungen sind zulässig, soweit nicht eine der Parteien widerspricht.
9. Anteilige Rechte des Grund-Eigentümers bleiben unberührt, eine Duldung und ihr Umfang wäre zu regeln.
So oder so ähnlich oder mit Zusätzen oder Änderungen könnte ich mir vorstellen,
dass beide Seiten leben könnten, aber es würde nicht immer einseitig HABEN HABEN HABEN heißen.
Wie steht Ihr dazu?
Zu regeln wäre nun noch das Verhältnis " privater Grundeigner - Entdecker - LDA " im Falle des Fundes auf Privatbesitz.
Rein nach den Eigentumsrechten würde da das Amt ja grundsätzlich leer ausgehen.
Ein Auswerteanspruch wäre entspr. Festzulegen, sofern er nicht bereits feststeht.
Gruß Octavian